Allgemeine Reisebedingungen von Happy-Bike-Tour
1. Anmeldung
Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann in Textform, per E-Mail oder Online erfolgen. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so sind die Anmeldungen Einzeln aufzuführen und die Sammelanmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung, die dem Teilnehmer per E-Mail, WhatsApp oder per Post zugestellt werden kann, zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der neue Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der 10-tägigen Bindungsfrist die Annahme erklärt.
2. Anzahlung, Restbetrag
Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises nach Vorlage des Sicherungsscheins gemäß § 651 r BGB fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Reiseantritt weniger als drei Wochen betragen, ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen Übergabe der Buchungsbestätigung und des Reiseversicherungsscheins sofort zur Zahlung fällig.
3. Leistung und Preis, Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind den Reisebeschreibungen zu entnehmen. Der Reiseveranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 8% des Reisepreises vornehmen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsabschluss erfolgten
Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf Grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus den jeweiligen Reisebeschreibungen. Es ist immer die Leistung geschuldet, die sich aus der jeweiligen aktuell gültigen Reisebeschreibung ergibt. Es ist immer die zuletzt veröffentlichte Leistungsbeschreibung für den Vertrag gültig. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen wie Route, Hotel oder sonstige Inhalte sowie Termine, die von der vereinbarten Reisebeschreibung nach Abschluss des Reisevertrages notwendig und nicht ausschließlich vom Veranstalter verursacht werden, sind dann zulässig, wenn der Charakter der gebuchten Reise nicht erheblich verändert wird. Eine erhebliche Änderung des Reisecharakters ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Änderungen auf Wettereinflüsse zurückzuführen sind.
5. Unterbringung und Hotel
Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind alle landestypisch und verfügen über einen guten Standard. Sollten aufgrund von Wettereinflüssen oder Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, die vorgesehenen Hotels nicht erreicht werden, kann deswegen kein Schadensersatz gefordert werden. Die eventuell hierdurch entstandenen Mehrkosten hat der Teilnehmer zu bezahlen.
6. Anforderungen an den Teilnehmer
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für das mitgeführte Kraftfahrzeug zu sein. Sollte der Teilnehmer mit seinem eigenen Motorrad an der Reise teilnehmen, hat er dafür zu sorgen, dass sein Motorrad in den jeweiligen Ländern für den Straßenverkehr zugelassen ist. Darüber hinaus hat der Teilnehmer das Motorrad in fahrsicherem Zustand zu halten und eine ausreichende Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung abgeschlossen zu haben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung (Motorradhelm, Jacke und Hose (Textil oder Leder), Motorradhandschuhe, Motorradstiefel, usw.) an der Reise teilzunehmen. Sollte der Teilnehmer hiergegen verstoßen, ist der jeweilige Reiseleiter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Reise nur bei guter gesundheitlicher Verfassung anzutreten und die Gesundheitsvorschriften bzw. Impfvorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten. Er fährt eigenverantwortlich, auch dann wenn er dem Tour Guide folgt. Er verpflichtet sich keine Wegstrecken oder Straßenpassagen zu fahren, welche Ihm zu schwierig erscheinen. Es ist vor Fahrtantritt eine Erklärung zum Haftungsausschluss zu unterschreiben.
7. Vertragsübertragung
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse (siehe Punkt 6) nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Rücktritt von der Reise
a) durch den Teilnehmer vor Beginn der Reise
Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter in Textform zu erklären. Erklärt der Teilnehmer seinen Rücktritt, fallen folgende Stornogebühren an: Bei einem Rücktritt
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises.
bis 31 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises.
bis 14 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises.
bis 7 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises.
weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.
Der Veranstalter hat das Recht, höhere Kosten zu verlangen, soweit die vorgenannten Pauschalen nicht ausreichen die ihm tatsächlich angefallenen Kosten abzudecken. Weist der Teilnehmer dem Veranstalter nach, dass der tatsächliche Schaden geringer ausgefallen ist, kann der Veranstalter nur den geringeren Schaden geltend machen.
b) durch den Teilnehmer nach Beginn der Reise
Zeigt sich während der Reise ein Mangel, hat der Teilnehmer den Mangel unverzüglich den Veranstalter oder den Reiseleiter anzuzeigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Teilnehmer ist erst dann zulässig, wenn der Teilnehmer dem Veranstalter oder dem Reiseleiter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist oder der Reiseveranstalter von ihm benannte Reiseleiter eine Abhilfe verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerichtfertigt ist.
9. Rücktritt von der Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1. Für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,
2. Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
10. Haftung
Die Haftung des Veranstalters aus dem jeweiligen Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Schaden durch einen vom Veranstalter beauftragten Leistungsträger schuldhaft verursacht wurde. Für Körperschäden haftet der Veranstalter nur, sofern ihn ein Verschulden trifft. Die Haftung des Veranstalters ist auch insoweit ausgeschlossen oder beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder ein Haftungsausschluss aufgrund von gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes zulässig ist. Die Haftung für einen vom Veranstalter beauftragten Leistungsträger ist auch ausgeschlossen, sofern die vorbezeichneten nationalen Vorschriften oder internationalen Übereinkommen auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind. Für selbstverschuldetet Unfälle haftet der jeweilige Teilnehmer selbst.
11. Einhaltung von Vorschriften
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten. Im Zweifel sind die Anweisungen des Reiseleiters einzuhalten. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmung halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, hat der jeweilige Reiseleiter das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Die diesem Teilnehmer entstehenden Mehrkosten hat dieser Teilnehmer selbst zu tragen.
12. Sonstiges
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass auf den Reisen Foto- und Videomaterial von der Reise angefertigt wird. Diese werden für Werbematerialien in Text und Bild, auf der Homepage und in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram, WhatsApp und ähnliche) verwendet.
13. Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers wegen Körperschäden, die der Veranstalter oder einer seiner Leistungsträger aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung zu vertreten hat, verjähren in zwei Jahren. Sonstige Schäden verjähren in einem Jahr, sofern der Schaden vom Veranstalter oder einem seiner Leistungsträger nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurde. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
14. Ausschlussfristen
Der Teilnehmer hat eventuelle Mängel-, Schadenersatz-, bzw. Minderungsansprüche mit einer Frist von einem Monat nach Beendigung dem Veranstalter anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche sind gegenüber der Firma
Happy-Bike-Tour, Moosburger Str. 6. 8b, 85276 Pfaffenhofen
geltend zu machen.
15. Reiserücktrittskostenversicherung/Motorrad-Schutzbrief
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung). Versicherungsunterlagen werden der Buchungsbestätigung beigefügt.
16. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist Pfaffenhofen a. d. Ilm. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, dann gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.